Reisepass beantragen in Erl
Verwaltung und Datenschutz · Bezirk Kufstein
Bezirkshauptmannschaft KufsteinBozner Platz 1, 6330 Kufsteinmittlerer WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
So läuft es ab1
- Hat die Bezirksverwaltungsbehörde deine Gemeinde dazu ermächtigt, kannst du den Antrag auch beim Bürgermeister, also am Gemeindeamt, einbringen.
Laut Passgesetz 1992 § 16
Zuständig2
- Den Reisepass stellt die Bezirksverwaltungsbehörde aus.
- Zuständig ist die Passbehörde deines Hauptwohnsitzes; ohne Hauptwohnsitz die deines Aufenthaltsorts.
Laut Passgesetz 1992 § 16
Kosten
Wie viel das in Erl kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Bezirkshauptmannschaft Kufstein erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Zuständige Behörde
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
- Adresse
- Bozner Platz 1, 6330 Kufstein
- Telefon
- +43 5372 6060
- bh.kufstein@tirol.gv.at
- Website
- www.tirol.gv.at/kufstein
- Öffnungszeiten
- Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Behörde bestätigt.
Rechtsgrundlage1
Gehört zu: Heiraten · Ein Kind bekommen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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