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Heiraten in Bad Häring

Standesamt und Staatsbürgerschaft · Bezirk Kufstein

Gemeindeamt Bad HäringObere Dorfstraße 7, 6323 Bad Häringmittlerer Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du3
  • Du brauchst Urkunden für die Ehefähigkeitsprüfung.
  • Ihr gebt Erklärungen zur Ehefähigkeit und zu gemeinsamen vorehelichen Kindern ab und legt die Urkunden vor, die dafür nötig sind.
  • Kommt jemand nicht zur Verhandlung, muss diese Person die Erklärungen zur Ehefähigkeit und zu gemeinsamen vorehelichen Kindern schriftlich abgeben.

Laut Personenstandsgesetz 2013 § 14, Personenstandsgesetz 2013 § 15, Personenstandsgesetz 2013 § 16

So läuft es ab8
  1. Du musst an einer mündlichen Verhandlung teilnehmen.
  2. Beide Verlobte müssen zur mündlichen Verhandlung kommen.
  3. Ist einem von euch das Erscheinen nicht zumutbar, kann die Verhandlung ohne diese Person stattfinden.
  4. Ist beiden das Erscheinen nicht zumutbar, entfällt die mündliche Verhandlung.
  5. Der Standesbeamte fragt euch vor zwei Zeugen einzeln, ob ihr die Ehe miteinander eingehen wollt.
  6. Nach deiner Zustimmung spricht der Standesbeamte die Ehe aus.
  7. Wenn ihr beide das erklärt, kann die Trauung auch mit nur einem oder ganz ohne Zeugen stattfinden.
  8. Über die Trauung wird eine Niederschrift aufgenommen, die ihr, die Zeugen und der Standesbeamte unterschreibt.

Laut Personenstandsgesetz 2013 § 14, Personenstandsgesetz 2013 § 16, Personenstandsgesetz 2013 § 18

Fristen1
  • Die Trauung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Ermittlung der Ehefähigkeit stattfinden, sonst wird das Verfahren eingestellt.

Laut Personenstandsgesetz 2013 § 17

Zuständig3
  • Die Personenstandsbehörde prüft deine Ehefähigkeit.
  • Die Personenstandsbehörde führt die Trauung durch.
  • Du kannst bei jeder Personenstandsbehörde in Österreich heiraten oder die Ehefähigkeit prüfen lassen.

Laut Personenstandsgesetz 2013 § 14, Personenstandsgesetz 2013 § 18, Personenstandsgesetz 2013 § 19

Kosten

Wie viel das in Bad Häring kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Bad Häring erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Bad Häring

Adresse
Obere Dorfstraße 7, 6323 Bad Häring
Telefon
+43 5332 76158
E-Mail
gemeinde@bad-haering.gv.at
Website
badhaering.at
Öffnungszeiten
Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage6

Gehört zu: Heiraten

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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