Nebenwohnsitz anmelden in Absam
Wohnen und Melden · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt AbsamDörferstraße 32, 6067 Absamleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Fülle den Meldezettel aus und bringe eine öffentliche Urkunde mit deinen Identitätsdaten mit.
Laut Meldegesetz 1991 § 3
So läuft es ab1
- Die Meldebehörde bestätigt deine Anmeldung schriftlich.
Laut Meldegesetz 1991 § 3
Fristen2
- Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug an.
- Ändert sich, welcher Wohnsitz dein Hauptwohnsitz ist, musst du innerhalb eines Monats ummelden.
Zuständig2
- Gehe zur Meldebehörde.
- Meldebehörde ist der Bürgermeister deiner Gemeinde.
Kosten
Wie viel das in Absam kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Absam erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Absam
- Adresse
- Dörferstraße 32, 6067 Absam
- Telefon
- +43 5223 56489
- sekretariat@absam.at
- Website
- www.absam.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Absam Mo 7:30–12:30 Uhr Di 7:30–12:30, 16:00–18:00 Uhr Mi 7:30–12:30 Uhr Do 7:30–12:30, 16:00–18:00 Uhr Fr 7:30–12:30 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage4
Gehört zu: Nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol · Eine Zweitwohnung in Tirol
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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