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Wahlkarte beantragen

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Was das Gesetz für ganz Tirol vorschreibt. Was deine Gemeinde zusätzlich verlangt (Formular, Termin, Gebühr), erfährst du beim Gemeindeamt.

Das brauchst du

  • Nationalratswahl, schriftlicher Antrag: Weise deine Identität nach, z. B. mit Pass- oder Personalausweisnummer oder einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises.
  • Nationalratswahl: Willst du zuhause von einer Wahlbehörde besucht werden, gib das im Antrag an und nenne genau den Raum.
  • Gemeinderatswahl: Weise deine Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder einer anderen amtlichen Urkunde nach.
  • Landtagswahl: Weise deine Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder einer anderen amtlichen Urkunde nach.

Laut Nationalrats-Wahlordnung 1992 § 39, Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 § 34a, Tiroler Landtagswahlordnung 2017 § 26

So läuft es ab

  1. Nationalratswahl: Stell den Antrag schriftlich oder mündlich und gib den Grund an – telefonisch geht nicht.
  2. Nationalratswahl: Im Ausland kannst du die Wahlkarte auch über eine österreichische Vertretungsbehörde beantragen.
  3. Gemeinderatswahl: Stell den Antrag schriftlich oder mündlich und gib den Grund an.
  4. Landtagswahl: Stell den Antrag schriftlich oder mündlich und gib den Grund an.

Laut Nationalrats-Wahlordnung 1992 § 39, Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 § 34a, Tiroler Landtagswahlordnung 2017 § 26

Zuständig

  • Nationalratswahl: Beantrage die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis du stehst.
  • Gemeinderatswahl: Beantrage die Wahlkarte beim Bürgermeister.
  • Landtagswahl: Beantrage die Wahlkarte beim Bürgermeister der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis du stehst.

Laut Nationalrats-Wahlordnung 1992 § 39, Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 § 34a, Tiroler Landtagswahlordnung 2017 § 26

Gut zu wissen

  • Nationalratswahl: Niemand anderer darf die Wahlkarte für dich beantragen.
  • Gemeinderatswahl: Telefonisch kannst du die Wahlkarte nicht beantragen.
  • Gemeinderatswahl: Für eine verlorene Wahlkarte gibt es keinen Ersatz.
  • Landtagswahl: Telefonisch kannst du die Wahlkarte nicht beantragen.
  • Landtagswahl: Für eine verlorene Wahlkarte gibt es keinen Ersatz.

Laut Nationalrats-Wahlordnung 1992 § 39, Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 § 34a, Tiroler Landtagswahlordnung 2017 § 26

Aus den Gesetzestexten im RIS übernommen und intern geprüft, Stand 06.10.2026. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

Mehr Hintergrund: oesterreich.gv.at

Bei den Gemeinden (7)

Bezirk aufklappen, dann die Gemeinde – dort stehen ihre Formulare, Seiten und Verordnungen.

Innsbruck-Land2
Fulpmes1 Formular/Seite
Telfes im Stubai1 Formular/Seite
Lienz3
Reutte1
Biberwier1 Formular/Seite
Schwaz1

Formulare und Seiten: Websites der Gemeinden, automatisch erfasst. Verordnungen: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes (CC BY 4.0).

Rechtsgrundlagen

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