Parkgebühren und Kurzparkzone in Zirl
Verkehr und Parken · Bezirk Innsbruck-Land
Marktgemeindeamt ZirlBühelstraße 1, 6170 ZirlKosten
Die Beträge in Zirl stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Marktgemeindeamt Zirl
- Adresse
- Bühelstraße 1, 6170 Zirl
- Telefon
- +43 5238 54001
- marktgemeinde@zirl.gv.at
- Website
- www.zirl.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Zirl Mo 7:30–12:00, 14:00–18:00 Uhr Di–Fr 7:30–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage1
- Einrichtung von gebührenfreien Kurzparkzonen Verordnung Zirl, kundgemacht 30.07.2026
Unterlagen und Ablauf haben wir für diesen Amtsweg noch nicht aus dem Gesetz geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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