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Friedhof und Grabstelle in Zell am Ziller

Tod und Friedhof · Bezirk Schwaz

Marktgemeindeamt Zell am ZillerUnterdorf 2, 6280 Zell am Zillerleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Behandlungsschein des Arztes bei Todfallsanzeige beifügen.

Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 30

So läuft es ab2
  1. Melde den Tod sofort der Gemeinde oder dem Totenbeschauer.
  2. Leiche bleibt am Sterbeort bis zur Totenbeschau.

Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 30

Fristen5
  • Erdgräber haben eine Ruhefrist von mindestens zehn Jahren.
  • Beerdigung meist innerhalb von sieben Tagen nach dem Tod.
  • Aschenurnen meist innerhalb von 14 Tagen beisetzen.
  • Beerdigung kann um höchstens drei Monate verschoben werden.
  • Frist für Aschenurne kann zwei Mal um je sechs Monate verlängert werden.

Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 33, Gemeindesanitätsdienstgesetz § 32

Zuständig2
  • Für Errichtung und Erhaltung der Friedhöfe ist die Gemeinde zuständig.
  • Staatsanwaltschaft oder Polizei bei Verdacht einer Straftat.

Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 33, Gemeindesanitätsdienstgesetz § 30

Gut zu wissen1
  • Bestattung erst nach Totenbeschau und Befund.

Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 30

Kosten

Wie viel das in Zell am Ziller kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Marktgemeindeamt Zell am Ziller erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Marktgemeindeamt Zell am Ziller

Adresse
Unterdorf 2, 6280 Zell am Ziller
Telefon
+43 5282 2222
E-Mail
info@gemeinde-zell.at
Website
www.gemeinde-zell.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Zell am Ziller
Mo8:00–12:00, 13:00–18:00 Uhr
Di8:00–12:00, 13:00–16:00 Uhr
Mi–Fr8:00–12:00 Uhr

nachmittags nach Vereinbarung

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Ein Todesfall in der Familie

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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