Erschließungs- und Gehsteigbeitrag in Wildermieming
Bauen und Grundstück · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt WildermiemingDorfstraße 2, 6413 WildermiemingKosten
Die Beträge in Wildermieming stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Wildermieming
- Adresse
- Dorfstraße 2, 6413 Wildermieming
- Telefon
- +43 5264 5206
- gemeinde@wildermieming.gv.at
- Website
- wildermieming.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Wildermieming Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage1
- Verordnung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages Verordnung Wildermieming, kundgemacht 18.12.2025
Gehört zu: Ein Haus bauen
Unterlagen und Ablauf haben wir für diesen Amtsweg noch nicht aus dem Gesetz geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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