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Eine Zweitwohnung in Tirol in Wenns

Eine Wohnung zusätzlich zum Hauptwohnsitz – anmelden und Abgaben.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Nebenwohnsitz anmelden“ · mit Rechtsgrundlage

  2. Nur wenn du sie nur für Urlaub oder Freizeit nutzt

    Amtsweg „Freizeitwohnsitz“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Wenns

  3. Nur wenn sie längere Zeit leer steht

    Amtsweg „Leerstandsabgabe“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Wenns

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Gemeindeamt Wenns

Adresse
Unterdorf 9, 6473 Wenns
Telefon
+43 5414 87214
E-Mail
gemeinde@wenns.gv.at
Website
www.wenns.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Wenns
Mo–Mi8:00–12:00 Uhr
Do8:00–12:00, 16:00–18:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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