Amtsnavi
DE
Projekt unterstützen

Parkberechtigung für Anrainer in Weer

Verkehr und Parken · Bezirk Schwaz

Gemeindeamt WeerDorfstraße 4, 6116 Weerleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Weer kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Weer erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Weer

Adresse
Dorfstraße 4, 6116 Weer
Telefon
+43 5224 68110
E-Mail
gemeindeamt@weer.at
Website
www.weer.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Weer
Mo8:00–12:00, 14:00–18:00 Uhr
Di8:00–12:00 Uhr
Do, Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu Weer

Stimmt etwas nicht?Fehler melden
Was ist los?
Frage stellen
Frage an Amtsnavi