Kanalgebühr in Weer
Abgaben und Gebühren · Bezirk Schwaz
Gemeindeamt WeerDorfstraße 4, 6116 WeerKosten
Die Beträge in Weer stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Weer
- Adresse
- Dorfstraße 4, 6116 Weer
- Telefon
- +43 5224 68110
- gemeindeamt@weer.at
- Website
- www.weer.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Weer Mo 8:00–12:00, 14:00–18:00 Uhr Di 8:00–12:00 Uhr Do, Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Formulare und Seiten der Gemeinde
Rechtsgrundlage1
- Kanalbenützungsgebührenverordnung Verordnung Weer, kundgemacht 16.12.2025
Unterlagen und Ablauf haben wir für diesen Amtsweg noch nicht aus dem Gesetz geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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