Parkgebühren und Kurzparkzone in Wattens
Verkehr und Parken · Bezirk Innsbruck-Land
Marktgemeindeamt WattensInnsbrucker Straße 3, 6112 WattensKosten
Die Beträge in Wattens stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Marktgemeindeamt Wattens
- Adresse
- Innsbrucker Straße 3, 6112 Wattens
- Telefon
- +43 5224 5858
- gemeinde@wattens.com
- Website
- www.wattens.com
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Wattens Mo 8:30–12:00, 14:00–18:00 Uhr Di 8:30–12:00, 14:00–16:00 Uhr Mi 8:30–12:00 Uhr Do 8:30–12:00, 14:00–16:00 Uhr Fr 8:30–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage1
- Parkabgabeverordnung Verordnung Wattens, kundgemacht 07.05.2026
Unterlagen und Ablauf haben wir für diesen Amtsweg noch nicht aus dem Gesetz geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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