Parkberechtigung für Anrainer in Wattens
Verkehr und Parken · Bezirk Innsbruck-Land
Marktgemeindeamt WattensInnsbrucker Straße 3, 6112 Wattensleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in Wattens kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Marktgemeindeamt Wattens erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Marktgemeindeamt Wattens
- Adresse
- Innsbrucker Straße 3, 6112 Wattens
- Telefon
- +43 5224 5858
- gemeinde@wattens.com
- Website
- www.wattens.com
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Wattens Mo 8:30–12:00, 14:00–18:00 Uhr Di 8:30–12:00, 14:00–16:00 Uhr Mi 8:30–12:00 Uhr Do 8:30–12:00, 14:00–16:00 Uhr Fr 8:30–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Formulare und Seiten der Gemeinde
- Ansuchen Parkberechtigungskarte Parkzone A PDF
- Ansuchen Parkberechtigungskarte Parkzone B PDF
- Ansuchen Parkberechtigungskarte Parkzone C PDF
- Ansuchen Parkberechtigungskarte Parkzone D PDF
- Ansuchen um Berechtigungsparkkarte Parkplatz Autobahnabfahrt PDF
- Ansuchen um eine Familienparkkarte 2026 PDF
- Ansuchen um eine Seniorenparkkarte 2026 PDF
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu Wattens
Stimmt etwas nicht?Fehler melden
Danke! Wir sehen uns das an. Deine Meldung enthält keine persönlichen Daten.