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Parkberechtigung für Anrainer in Waidring

Verkehr und Parken · Bezirk Kitzbühel

Gemeindeamt WaidringDorfstraße 9, 6384 Waidringleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Waidring kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Waidring erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Waidring

Adresse
Dorfstraße 9, 6384 Waidring
Telefon
+43 5353 5202
E-Mail
gemeinde@waidring.gv.at
Website
www.waidring.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Waidring
Mo8:00–12:00, 13:30–18:00 Uhr
Di–Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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