Hund anmelden und Hundesteuer in Vomp
Tiere · Bezirk Schwaz
Marktgemeindeamt VompDorf 69, 6134 Vompleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du3
- Melde deinen Namen und deine Adresse sowie Rasse, Farbe, Geschlecht und Chip- oder Tätowierungsnummer des Hundes.
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund.
- Sachkundenachweis bei erster Hundeanmeldung.
Fristen2
- Haftpflichtversicherung innerhalb eines Monats nachweisen.
- Änderungen der Hundedaten innerhalb einer Woche melden.
Zuständig1
- Zuständige Behörde für die Hundeanmeldung ist der Bürgermeister deiner Gemeinde.
Gut zu wissen1
- Anmelden musst du jeden Hund, der älter als drei Monate ist.
Kosten
- Für Hunde, die nicht als Wachhunde, Assistenzhunde oder beruflich gehalten werden, darf die Gemeinde eine Abgabe (Hundesteuer) einheben.
- Auch für Wachhunde und beruflich gehaltene Hunde kann der Gemeinderat eine Hundesteuer beschließen.
Laut Finanzausgleichsgesetz 2024 § 17 Abs. 3 Z 2, Tiroler Hundesteuergesetz § 1
Die Beträge in Vomp stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Marktgemeindeamt Vomp
- Adresse
- Dorf 69, 6134 Vomp
- Telefon
- +43 5242 63237
- gemeinde@vomp.gv.at
- Website
- www.vomp.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Vomp Mo 8:00–12:00, 14:00–19:00 Uhr Di–Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Online – als Option
- Hundeabmeldung Online-Formular der Gemeinde
- Hundeanmeldung Online-Formular der Gemeinde
Rechtsgrundlage5
- Landes-Polizeigesetz § 23 Abs. 1 RIS
- Finanzausgleichsgesetz 2024 § 17 Abs. 3 Z 2 RIS
- Tiroler Hundesteuergesetz § 1 RIS
- Landes-Polizeigesetz § 6a Abs. 8 und 9 RIS
- Hundesteuerverordnung Verordnung Vomp, kundgemacht 19.12.2025
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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