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Parkberechtigung für Anrainer in Vils

Verkehr und Parken · Bezirk Reutte

Stadtgemeindeamt VilsStadtplatz 1, 6682 Vilsleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Vils kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Stadtgemeindeamt Vils erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Stadtgemeindeamt Vils

Adresse
Stadtplatz 1, 6682 Vils
Telefon
+43 5677 8204
E-Mail
gemeinde@vils.gv.at
Website
www.vils.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtgemeindeamt Vils
Mo8:00–12:00, 14:00–18:00 Uhr
Di–Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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