Parkgebühren und Kurzparkzone in Trins
Verkehr und Parken · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt TrinsTrins 36, 6152 TrinsKosten
Die Beträge in Trins stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Trins
- Adresse
- Trins 36, 6152 Trins
- Telefon
- +43 5275 5210
- gemeinde@trins.gv.at
- Website
- www.trins.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Trins Mo 8:00–12:00 Uhr Di 8:00–12:00, 14:00–17:00 Uhr Mi–Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage1
- Parkabgabenverordnung Verordnung Trins, kundgemacht 18.12.2025
Unterlagen und Ablauf haben wir für diesen Amtsweg noch nicht aus dem Gesetz geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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