Eine Zweitwohnung in Tirol in Trins
Eine Wohnung zusätzlich zum Hauptwohnsitz – anmelden und Abgaben.
Amtsweg „Nebenwohnsitz anmelden“ · mit Rechtsgrundlage
Nur wenn du sie nur für Urlaub oder Freizeit nutzt
Amtsweg „Freizeitwohnsitz“ · mit Rechtsgrundlage
Nur wenn sie längere Zeit leer steht
Amtsweg „Leerstandsabgabe“ · mit Rechtsgrundlage
Erste Anlaufstelle in der Gemeinde
Gemeindeamt Trins
- Adresse
- Trins 36, 6152 Trins
- Telefon
- +43 5275 5210
- gemeinde@trins.gv.at
- Website
- www.trins.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Trins Mo 8:00–12:00 Uhr Di 8:00–12:00, 14:00–17:00 Uhr Mi–Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol
Stimmt etwas nicht?Fehler melden
Danke! Wir sehen uns das an. Deine Meldung enthält keine persönlichen Daten.