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Veranstaltung anmelden in Thurn

Veranstaltungen und Vereine · Bezirk Lienz

Gemeindeamt ThurnDorf 56, 9904 Thurnleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du4
  • Gib Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefon und E-Mail von dir und einer allfälligen Aufsichtsperson an.
  • Beschreibe Art, Ort, Zeit, Dauer und erwartete Besucherzahl der Veranstaltung.
  • Füge eine Betriebsanlagenbeschreibung mit Details bei, falls eine genutzt wird.
  • Reiche bemaßte Pläne für Gelände und Betriebsanlagen ein.

Laut Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 6

So läuft es ab2
  1. Melde die Veranstaltung schriftlich bei der Behörde an.
  2. Die Behörde stellt eine Bescheinigung aus, wenn die Veranstaltung nicht untersagt wird.

Laut Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 6, Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 7

Fristen3
  • Melde die Veranstaltung spätestens vier Wochen vorher an.
  • Für Veranstaltungen mit über 1.000 Personen gilt eine Frist von sechs Wochen.
  • Für Straßenmusik reicht eine Anmeldefrist von einer Woche.

Laut Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 6

Zuständig4
  • Melde deine öffentliche Veranstaltung bei der zuständigen Behörde.
  • Melde deine Veranstaltung beim Bürgermeister deiner Gemeinde, in Innsbruck beim Stadtmagistrat.
  • Bei Veranstaltungen in mehreren Gemeinden eines Bezirks: Bezirkshauptmannschaft.
  • Bei Veranstaltungen in mehreren Bezirken: Landesregierung.

Laut Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 4, Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 25

Gut zu wissen2
  • Bestimmte Veranstaltungen mit höchstens 1.000 erwarteten Besuchern und ohne besonderes Risiko musst du nicht anmelden.
  • Frag bei der Behörde nach, wenn du unsicher bist, ob deine Veranstaltung angemeldet werden muss.

Laut Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 4

Kosten

Wie viel das in Thurn kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Thurn erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Thurn

Adresse
Dorf 56, 9904 Thurn
Telefon
+43 4852 64007
E-Mail
amtsleiter@gemeinde-thurn.at
Website
www.sonnendoerfer.at/thurn
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Thurn
Mo–Fr8:00–12:15 Uhr

Nachmittags nur nach Terminvereinbarung

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Sich selbstständig machen · Ein Fest organisieren

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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