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Hund anmelden und Hundesteuer in Thaur

Tiere · Bezirk Innsbruck-Land

Gemeindeamt ThaurDorfplatz 4, 6065 Thaurleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du3
  • Melde deinen Namen und deine Adresse sowie Rasse, Farbe, Geschlecht und Chip- oder Tätowierungsnummer des Hundes.
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund.
  • Sachkundenachweis bei erster Hundeanmeldung.

Laut Landes-Polizeigesetz § 6a Abs. 8 und 9

Fristen2
  • Haftpflichtversicherung innerhalb eines Monats nachweisen.
  • Änderungen der Hundedaten innerhalb einer Woche melden.

Laut Landes-Polizeigesetz § 6a Abs. 8 und 9

Zuständig1
  • Zuständige Behörde für die Hundeanmeldung ist der Bürgermeister deiner Gemeinde.

Laut Landes-Polizeigesetz § 23 Abs. 1

Gut zu wissen1
  • Anmelden musst du jeden Hund, der älter als drei Monate ist.

Laut Landes-Polizeigesetz § 6a Abs. 8 und 9

Kosten
  • Für Hunde, die nicht als Wachhunde, Assistenzhunde oder beruflich gehalten werden, darf die Gemeinde eine Abgabe (Hundesteuer) einheben.
  • Auch für Wachhunde und beruflich gehaltene Hunde kann der Gemeinderat eine Hundesteuer beschließen.

Laut Finanzausgleichsgesetz 2024 § 17 Abs. 3 Z 2, Tiroler Hundesteuergesetz § 1

Wie viel das in Thaur kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Thaur erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Thaur

Adresse
Dorfplatz 4, 6065 Thaur
Telefon
+43 5223 492861
E-Mail
amtsleitung@thaur.co.at
Website
www.thaur.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Thaur
Mo8:00–12:00 Uhr
Di8:00–12:00, 16:00–18:30 Uhr
Mi–Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Formulare und Seiten der Gemeinde

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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