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Parkberechtigung für Anrainer in Telfes im Stubai

Verkehr und Parken · Bezirk Innsbruck-Land

Gemeindeamt Telfes im StubaiBahnstraße 1, 6165 Telfes im Stubaileichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Telfes im Stubai kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Telfes im Stubai erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Telfes im Stubai

Adresse
Bahnstraße 1, 6165 Telfes im Stubai
Telefon
+43 5225 62290
E-Mail
gemeindeamt@gemeinde-telfes.at
Website
www.gemeinde-telfes.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Telfes im Stubai
Mo–Mi8:00–12:00, 13:00–17:00 Uhr
Do, Fr8:00–12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu Telfes im Stubai

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