Eine Zweitwohnung in Tirol in Stumm
Eine Wohnung zusätzlich zum Hauptwohnsitz – anmelden und Abgaben.
Amtsweg „Nebenwohnsitz anmelden“ · mit Rechtsgrundlage
Nur wenn du sie nur für Urlaub oder Freizeit nutzt
Amtsweg „Freizeitwohnsitz“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Stumm
Nur wenn sie längere Zeit leer steht
Amtsweg „Leerstandsabgabe“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Stumm
Erste Anlaufstelle in der Gemeinde
Gemeindeamt Stumm
- Adresse
- Dorfstraße 29, 6275 Stumm
- Telefon
- +43 5283 2270
- gemeinde@stumm.gv.at
- Website
- www.stumm.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Stumm Mo 8:00–12:00, 14:00–18:00 Uhr Di–Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol
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