Kanalgebühr in Stumm
Abgaben und Gebühren · Bezirk Schwaz
Gemeindeamt StummDorfstraße 29, 6275 StummKosten
Die Beträge in Stumm stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Stumm
- Adresse
- Dorfstraße 29, 6275 Stumm
- Telefon
- +43 5283 2270
- gemeinde@stumm.gv.at
- Website
- www.stumm.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Stumm Mo 8:00–12:00, 14:00–18:00 Uhr Di–Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage1
- Kanalbenützungsgebührenverordnung Verordnung Stumm, kundgemacht 17.11.2025
Unterlagen und Ablauf haben wir für diesen Amtsweg noch nicht aus dem Gesetz geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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