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Parkberechtigung für Anrainer in Strass im Zillertal

Verkehr und Parken · Bezirk Schwaz

Gemeindeamt Strass im ZillertalOberdorf 68, 6261 Strass im Zillertalleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Strass im Zillertal kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Strass im Zillertal erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Strass im Zillertal

Adresse
Oberdorf 68, 6261 Strass im Zillertal
Telefon
+43 5244 62106
E-Mail
gemeinde@strass-zillertal.gv.at
Website
www.strass-zillertal.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Strass im Zillertal
Mo8:00–12:30 Uhr
Di8:00–12:30, 14:00–18:00 Uhr
Mi–Fr8:00–12:30 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu Strass im Zillertal

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