Parkberechtigung für Anrainer in Steinach am Brenner
Verkehr und Parken · Bezirk Innsbruck-Land
Marktgemeindeamt Steinach am BrennerRathausplatz 1, 6150 Steinach am Brennerleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in Steinach am Brenner kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Marktgemeindeamt Steinach am Brenner erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Marktgemeindeamt Steinach am Brenner
- Adresse
- Rathausplatz 1, 6150 Steinach am Brenner
- Telefon
- +43 5272 6251
- gemeinde@steinach.gv.at
- Website
- www.steinach.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Steinach am Brenner Di 8:00–12:00, 13:30–18:30 Uhr Mi 8:00–12:00 Uhr Do 8:00–12:00, 15:30–17:00 Uhr Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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