Eine Zweitwohnung in Tirol in Steinach am Brenner
Eine Wohnung zusätzlich zum Hauptwohnsitz – anmelden und Abgaben.
Amtsweg „Nebenwohnsitz anmelden“ · mit Rechtsgrundlage
Nur wenn du sie nur für Urlaub oder Freizeit nutzt
Amtsweg „Freizeitwohnsitz“ · mit Rechtsgrundlage
Nur wenn sie längere Zeit leer steht
Amtsweg „Leerstandsabgabe“ · mit Rechtsgrundlage
Erste Anlaufstelle in der Gemeinde
Marktgemeindeamt Steinach am Brenner
- Adresse
- Rathausplatz 1, 6150 Steinach am Brenner
- Telefon
- +43 5272 6251
- gemeinde@steinach.gv.at
- Website
- www.steinach.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Steinach am Brenner Di 8:00–12:00, 13:30–18:30 Uhr Mi 8:00–12:00 Uhr Do 8:00–12:00, 15:30–17:00 Uhr Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol
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