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Eine Zweitwohnung in Tirol in Steinach am Brenner

Eine Wohnung zusätzlich zum Hauptwohnsitz – anmelden und Abgaben.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Nebenwohnsitz anmelden“ · mit Rechtsgrundlage

  2. Nur wenn du sie nur für Urlaub oder Freizeit nutzt

    Amtsweg „Freizeitwohnsitz“ · mit Rechtsgrundlage

  3. Nur wenn sie längere Zeit leer steht

    Amtsweg „Leerstandsabgabe“ · mit Rechtsgrundlage

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Marktgemeindeamt Steinach am Brenner

Adresse
Rathausplatz 1, 6150 Steinach am Brenner
Telefon
+43 5272 6251
E-Mail
gemeinde@steinach.gv.at
Website
www.steinach.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Steinach am Brenner
Di8:00–12:00, 13:30–18:30 Uhr
Mi8:00–12:00 Uhr
Do8:00–12:00, 15:30–17:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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