Kanalgebühr in Steinach am Brenner
Abgaben und Gebühren · Bezirk Innsbruck-Land
Marktgemeindeamt Steinach am BrennerRathausplatz 1, 6150 Steinach am BrennerKosten
Die Beträge in Steinach am Brenner stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Marktgemeindeamt Steinach am Brenner
- Adresse
- Rathausplatz 1, 6150 Steinach am Brenner
- Telefon
- +43 5272 6251
- gemeinde@steinach.gv.at
- Website
- www.steinach.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Steinach am Brenner Di 8:00–12:00, 13:30–18:30 Uhr Mi 8:00–12:00 Uhr Do 8:00–12:00, 15:30–17:00 Uhr Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage1
- Kanalbenützungsgebührenverordnung Verordnung Steinach am Brenner, kundgemacht 29.12.2025
Unterlagen und Ablauf haben wir für diesen Amtsweg noch nicht aus dem Gesetz geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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