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Hauptwohnsitz an-, um- und abmelden in Silz

Wohnen und Melden · Bezirk Imst

Gemeindeamt SilzWidumgasse 1-3, 6424 Silzleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Fülle den Meldezettel aus und bringe eine öffentliche Urkunde mit Identitätsdaten mit.

Laut Meldegesetz 1991 § 3

So läuft es ab3
  1. Die Meldebehörde bestätigt dir die Anmeldung schriftlich.
  2. Beim Abmelden: Fülle für jeden Ausziehenden einen Meldezettel aus.
  3. Beim Abmelden: Hol dir die Bestätigung mit Meldevermerk ab.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 4

Fristen3
  • Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug an.
  • Beim Abmelden: Melde dich innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug ab.
  • Wird ein bestehender Wohnsitz zum Hauptwohnsitz (oder umgekehrt), musst du innerhalb eines Monats ummelden.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 4, Meldegesetz 1991 § 11 Abs. 4

Zuständig2
  • Du meldest dich bei der Meldebehörde an.
  • Dein Bürgermeister ist für die Meldung zuständig.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 13 Abs. 1

Kosten

Wie viel das in Silz kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Silz erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Silz

Adresse
Widumgasse 1-3, 6424 Silz
Telefon
+43 5263 6219
E-Mail
gemeinde@silz.gv.at
Website
www.silz.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Silz
Mo–Mi8:00–12:00 Uhr
Do8:00–12:00, 14:00–18:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Formulare und Seiten der Gemeinde

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Heiraten · Ein Haus bauen · Nach Tirol ziehen · Aus dem Ausland nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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