Wasser- und Kanalanschluss in Sellrain
Bauen und Grundstück · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt SellrainRothenbrunn 40, 6181 Sellrainleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Technische Beschreibung und Pläne der Entwässerungsanlage einreichen.
So läuft es ab2
- Teile der Behörde schriftlich mit, wenn dein Bau an den Kanal angeschlossen werden muss.
- Schriftlichen Anschlussvertrag mit dem Kanalbetreiber abschließen.
Laut Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 § 5, Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 § 8
Fristen2
- Meldung spätestens mit Baubeginn oder Nutzungsänderung.
- Frist für den Anschluss steht im Vertrag.
Laut Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 § 5, Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 § 8
Kosten
- Der Erschließungsbeitrag darf höchstens 7 % des Erschließungskostenfaktors betragen.
Laut Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetz § 7
Wie viel das in Sellrain kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Sellrain erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Sellrain
- Adresse
- Rothenbrunn 40, 6181 Sellrain
- Telefon
- +43 5230 210
- gemeinde@sellrain.gv.at
- Website
- www.sellrain.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Sellrain Mo 8:00–12:00, 13:00–20:00 Uhr Di–Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Ein Haus bauen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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