Amtsnavi
DE
Projekt unterstützen

Wasser- und Kanalanschluss in Sellrain

Bauen und Grundstück · Bezirk Innsbruck-Land

Gemeindeamt SellrainRothenbrunn 40, 6181 Sellrainleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Technische Beschreibung und Pläne der Entwässerungsanlage einreichen.

Laut Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 § 8

So läuft es ab2
  1. Teile der Behörde schriftlich mit, wenn dein Bau an den Kanal angeschlossen werden muss.
  2. Schriftlichen Anschlussvertrag mit dem Kanalbetreiber abschließen.

Laut Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 § 5, Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 § 8

Fristen2
  • Meldung spätestens mit Baubeginn oder Nutzungsänderung.
  • Frist für den Anschluss steht im Vertrag.

Laut Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 § 5, Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 § 8

Kosten
  • Der Erschließungsbeitrag darf höchstens 7 % des Erschließungskostenfaktors betragen.

Laut Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetz § 7

Wie viel das in Sellrain kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Sellrain erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Sellrain

Adresse
Rothenbrunn 40, 6181 Sellrain
Telefon
+43 5230 210
E-Mail
gemeinde@sellrain.gv.at
Website
www.sellrain.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Sellrain
Mo8:00–12:00, 13:00–20:00 Uhr
Di–Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Ein Haus bauen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Wasser- und Kanalanschluss“ in ganz Tirol · Alles zu Sellrain

Stimmt etwas nicht?Fehler melden
Was ist los?
Frage stellen
Frage an Amtsnavi