Erschließungs- und Gehsteigbeitrag in Sellrain
Bauen und Grundstück · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt SellrainRothenbrunn 40, 6181 SellrainKosten
Die Beträge in Sellrain stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Sellrain
- Adresse
- Rothenbrunn 40, 6181 Sellrain
- Telefon
- +43 5230 210
- gemeinde@sellrain.gv.at
- Website
- www.sellrain.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Sellrain Mo 8:00–12:00, 13:00–20:00 Uhr Di–Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage1
- Verordnung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages Verordnung Sellrain, kundgemacht 17.12.2025
Gehört zu: Ein Haus bauen
Unterlagen und Ablauf haben wir für diesen Amtsweg noch nicht aus dem Gesetz geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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