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Erschließungs- und Gehsteigbeitrag in Sellrain

Bauen und Grundstück · Bezirk Innsbruck-Land

Gemeindeamt SellrainRothenbrunn 40, 6181 Sellrain
Kosten

Die Beträge in Sellrain stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Sellrain

Adresse
Rothenbrunn 40, 6181 Sellrain
Telefon
+43 5230 210
E-Mail
gemeinde@sellrain.gv.at
Website
www.sellrain.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Sellrain
Mo8:00–12:00, 13:00–20:00 Uhr
Di–Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage1

Gehört zu: Ein Haus bauen

Unterlagen und Ablauf haben wir für diesen Amtsweg noch nicht aus dem Gesetz geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Erschließungs- und Gehsteigbeitrag“ in ganz Tirol · Alles zu Sellrain

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