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Eine Zweitwohnung in Tirol in Schönberg im Stubaital

Eine Wohnung zusätzlich zum Hauptwohnsitz – anmelden und Abgaben.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Nebenwohnsitz anmelden“ · mit Rechtsgrundlage

  2. Nur wenn du sie nur für Urlaub oder Freizeit nutzt

    Amtsweg „Freizeitwohnsitz“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Schönberg im Stubaital

  3. Nur wenn sie längere Zeit leer steht

    Amtsweg „Leerstandsabgabe“ · mit Rechtsgrundlage

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Gemeindeamt Schönberg im Stubaital

Adresse
Römerstraße 1, 6141 Schönberg im Stubaital
Telefon
+43 5225 62570
E-Mail
gemeinde@schoenberg-stubaital.gv.at
Website
www.schoenberg-stubaital.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Schönberg im Stubaital
Mo–Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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