Parkberechtigung für Anrainer in Scheffau am Wilden Kaiser
Verkehr und Parken · Bezirk Kufstein
Gemeindeamt Scheffau am Wilden KaiserDorf 45, 6351 Scheffau am Wilden Kaiserleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in Scheffau am Wilden Kaiser kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Scheffau am Wilden Kaiser erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Scheffau am Wilden Kaiser
- Adresse
- Dorf 45, 6351 Scheffau am Wilden Kaiser
- Telefon
- +43 5358 8588
- gemeinde@scheffau-wilder-kaiser.gv.at
- Website
- www.scheffau.eu
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Scheffau am Wilden Kaiser Mo 7:30–12:00, 13:00–17:30 Uhr Di–Fr 7:30–12:00 Uhr sowie nach telefonischer Terminvereinbarung
Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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