Wassergebühr in Scharnitz
Abgaben und Gebühren · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt ScharnitzAdolf-Klinge-Platz 72, 6108 ScharnitzKosten
Die Beträge in Scharnitz stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Scharnitz
- Adresse
- Adolf-Klinge-Platz 72, 6108 Scharnitz
- Telefon
- +43 5213 5204
- gemeinde@scharnitz.gv.at
- Website
- www.scharnitz.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Scharnitz Mo–Fr 8:00–12:30 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage1
- Wasserbenützungsgebührenverordnung Verordnung Scharnitz, kundgemacht 22.12.2025
Unterlagen und Ablauf haben wir für diesen Amtsweg noch nicht aus dem Gesetz geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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