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Parkberechtigung für Anrainer in St. Veit in Defereggen

Verkehr und Parken · Bezirk Lienz

Gemeindeamt St. Veit in DefereggenGsaritzen 28, 9962 St. Veit in Defereggenleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in St. Veit in Defereggen kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt St. Veit in Defereggen erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt St. Veit in Defereggen

Adresse
Gsaritzen 28, 9962 St. Veit in Defereggen
Telefon
+43 4879 312
E-Mail
gemeinde@st-veit-def.at
Website
www.defereggental.eu/page.cfm?vpath=st-veit
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt St. Veit in Defereggen
Mo–Fr8:00–12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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