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Hund anmelden und Hundesteuer in St. Veit in Defereggen

Tiere · Bezirk Lienz

Gemeindeamt St. Veit in DefereggenGsaritzen 28, 9962 St. Veit in Defereggenleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du3
  • Melde deinen Namen und deine Adresse sowie Rasse, Farbe, Geschlecht und Chip- oder Tätowierungsnummer des Hundes.
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund.
  • Sachkundenachweis bei erster Hundeanmeldung.

Laut Landes-Polizeigesetz § 6a Abs. 8 und 9

Fristen2
  • Haftpflichtversicherung innerhalb eines Monats nachweisen.
  • Änderungen der Hundedaten innerhalb einer Woche melden.

Laut Landes-Polizeigesetz § 6a Abs. 8 und 9

Zuständig1
  • Zuständige Behörde für die Hundeanmeldung ist der Bürgermeister deiner Gemeinde.

Laut Landes-Polizeigesetz § 23 Abs. 1

Gut zu wissen1
  • Anmelden musst du jeden Hund, der älter als drei Monate ist.

Laut Landes-Polizeigesetz § 6a Abs. 8 und 9

Kosten
  • Für Hunde, die nicht als Wachhunde, Assistenzhunde oder beruflich gehalten werden, darf die Gemeinde eine Abgabe (Hundesteuer) einheben.
  • Auch für Wachhunde und beruflich gehaltene Hunde kann der Gemeinderat eine Hundesteuer beschließen.

Laut Finanzausgleichsgesetz 2024 § 17 Abs. 3 Z 2, Tiroler Hundesteuergesetz § 1

Wie viel das in St. Veit in Defereggen kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt St. Veit in Defereggen erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt St. Veit in Defereggen

Adresse
Gsaritzen 28, 9962 St. Veit in Defereggen
Telefon
+43 4879 312
E-Mail
gemeinde@st-veit-def.at
Website
www.defereggental.eu/page.cfm?vpath=st-veit
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt St. Veit in Defereggen
Mo–Fr8:00–12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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