Hauptwohnsitz an-, um- und abmelden in St. Veit in Defereggen
Wohnen und Melden · Bezirk Lienz
Gemeindeamt St. Veit in DefereggenGsaritzen 28, 9962 St. Veit in Defereggenleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Fülle den Meldezettel aus und bringe eine öffentliche Urkunde mit Identitätsdaten mit.
Laut Meldegesetz 1991 § 3
So läuft es ab3
- Die Meldebehörde bestätigt dir die Anmeldung schriftlich.
- Beim Abmelden: Fülle für jeden Ausziehenden einen Meldezettel aus.
- Beim Abmelden: Hol dir die Bestätigung mit Meldevermerk ab.
Fristen3
- Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug an.
- Beim Abmelden: Melde dich innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug ab.
- Wird ein bestehender Wohnsitz zum Hauptwohnsitz (oder umgekehrt), musst du innerhalb eines Monats ummelden.
Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 4, Meldegesetz 1991 § 11 Abs. 4
Zuständig2
- Du meldest dich bei der Meldebehörde an.
- Dein Bürgermeister ist für die Meldung zuständig.
Kosten
Wie viel das in St. Veit in Defereggen kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt St. Veit in Defereggen erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt St. Veit in Defereggen
- Adresse
- Gsaritzen 28, 9962 St. Veit in Defereggen
- Telefon
- +43 4879 312
- gemeinde@st-veit-def.at
- Website
- www.defereggental.eu/page.cfm?vpath=st-veit
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt St. Veit in Defereggen Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage4
Gehört zu: Heiraten · Ein Haus bauen · Nach Tirol ziehen · Aus dem Ausland nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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