Parkberechtigung für Anrainer in St. Ulrich am Pillersee
Verkehr und Parken · Bezirk Kitzbühel
Gemeindeamt St. Ulrich am PillerseeDorfstraße 15, 6393 St. Ulrich am Pillerseeleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in St. Ulrich am Pillersee kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt St. Ulrich am Pillersee erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt St. Ulrich am Pillersee
- Adresse
- Dorfstraße 15, 6393 St. Ulrich am Pillersee
- Telefon
- +43 5354 88181
- gemeinde@st-ulrich-pillersee.gv.at
- Website
- www.st-ulrich-pillersee.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt St. Ulrich am Pillersee Mo 8:00–12:00, 13:00–17:00 Uhr Di–Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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