Parkberechtigung für Anrainer in St. Sigmund im Sellrain
Verkehr und Parken · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt St. Sigmund im SellrainSt. Sigmund 25, 6184 St. Sigmund im Sellrainleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in St. Sigmund im Sellrain kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt St. Sigmund im Sellrain erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt St. Sigmund im Sellrain
- Adresse
- St. Sigmund 25, 6184 St. Sigmund im Sellrain
- Telefon
- +43 5236 566
- gemeinde@st-sigmund.gv.at
- Website
- www.st-sigmund.gv.at
- Öffnungszeiten
- Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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