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Müllabfuhr und Recyclinghof in St. Leonhard im Pitztal

Umwelt, Abfall und Energie · Bezirk Imst

Gemeindeamt St. Leonhard im PitztalSankt Leonhard im Pitztal 115, 6481 St. Leonhard im Pitztalleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

So läuft es ab5
  1. Stell die Müllbehälter zu festen Zeiten am Aufstellungsort bereit.
  2. Stell Sperrmüll nach der Müllabfuhrordnung bereit.
  3. Wird dein Grundstück nicht von der Müllabfuhr angefahren, bringst du den Abfall selbst zu einer Sammelstelle.
  4. Bring biologischen Abfall selbst zur Sammelstelle, wenn deine Gemeinde ausgenommen ist.
  5. Sperrmüll wird mindestens einmal pro Jahr abgeholt.

Laut Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 11, Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 15

Zuständig2
  • Deine Gemeinde organisiert die Müllabfuhr und Abfallberatung.
  • Deine Gemeinde erstellt die Müllabfuhrordnung.

Laut Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 14, Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 15

Gut zu wissen3
  • Wie du Abfälle trennst, legt deine Gemeinde in der Müllabfuhrordnung fest.
  • Wie Bio- und Gartenabfälle gesammelt werden, legt deine Gemeinde fest.
  • Regeln zur Verwendung und Reinigung der Müllbehälter stehen in der Müllabfuhrordnung deiner Gemeinde.

Laut Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 15

Kosten

Die Beträge in St. Leonhard im Pitztal stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt St. Leonhard im Pitztal

Adresse
Sankt Leonhard im Pitztal 115, 6481 St. Leonhard im Pitztal
Telefon
+43 5413 87201
E-Mail
gemeinde@st-leonhard-pitztal.gv.at
Website
www.st-leonhard-pitztal.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt St. Leonhard im Pitztal
Mo8:00–12:00 Uhr
Di8:00–12:00, 13:00–17:00 Uhr
Mi8:00–12:00 Uhr
Do8:00–12:00, 13:00–17:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage5

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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