Amtsnavi
DE
Projekt unterstützen

Leerstandsabgabe in St. Leonhard im Pitztal

Abgaben und Gebühren · Bezirk Imst

Gemeindeamt St. Leonhard im PitztalSankt Leonhard im Pitztal 115, 6481 St. Leonhard im Pitztalleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Du musst auf Verlangen Unterlagen für die Abgabenerklärung vorlegen.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 11

Fristen1
  • Die Behörde setzt dir eine angemessene Frist für die Abgabenerklärung.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 11

Zuständig1
  • Die Gemeinde ist für die Leerstandsabgabe zuständig.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 6

Gut zu wissen1
  • Als Leerstand gilt eine Wohnung, in der sechs Monate durchgehend niemand mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 6

Kosten
  • Die Leerstandsabgabe wird nach Nutzfläche und Leerstandsmonaten berechnet.
  • Die Abgabe beträgt bis zu 30 % des Basismietwerts pro Quadratmeter.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 9

Wie viel das in St. Leonhard im Pitztal kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt St. Leonhard im Pitztal erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt St. Leonhard im Pitztal

Adresse
Sankt Leonhard im Pitztal 115, 6481 St. Leonhard im Pitztal
Telefon
+43 5413 87201
E-Mail
gemeinde@st-leonhard-pitztal.gv.at
Website
www.st-leonhard-pitztal.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt St. Leonhard im Pitztal
Mo8:00–12:00 Uhr
Di8:00–12:00, 13:00–17:00 Uhr
Mi8:00–12:00 Uhr
Do8:00–12:00, 13:00–17:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Eine Zweitwohnung in Tirol

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Leerstandsabgabe“ in ganz Tirol · Alles zu St. Leonhard im Pitztal

Stimmt etwas nicht?Fehler melden
Was ist los?
Frage stellen
Frage an Amtsnavi