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Hauptwohnsitz an-, um- und abmelden in St. Johann in Tirol

Wohnen und Melden · Bezirk Kitzbühel

Marktgemeindeamt St. Johann in TirolBahnhofstraße 5, 6380 St. Johann in Tirolleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Fülle den Meldezettel aus und bringe eine öffentliche Urkunde mit Identitätsdaten mit.

Laut Meldegesetz 1991 § 3

So läuft es ab3
  1. Die Meldebehörde bestätigt dir die Anmeldung schriftlich.
  2. Beim Abmelden: Fülle für jeden Ausziehenden einen Meldezettel aus.
  3. Beim Abmelden: Hol dir die Bestätigung mit Meldevermerk ab.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 4

Fristen3
  • Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug an.
  • Beim Abmelden: Melde dich innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug ab.
  • Wird ein bestehender Wohnsitz zum Hauptwohnsitz (oder umgekehrt), musst du innerhalb eines Monats ummelden.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 4, Meldegesetz 1991 § 11 Abs. 4

Zuständig2
  • Du meldest dich bei der Meldebehörde an.
  • Dein Bürgermeister ist für die Meldung zuständig.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 13 Abs. 1

Kosten

Wie viel das in St. Johann in Tirol kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Marktgemeindeamt St. Johann in Tirol erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Marktgemeindeamt St. Johann in Tirol

Adresse
Bahnhofstraße 5, 6380 St. Johann in Tirol
Telefon
+43 5352 69000
E-Mail
gemeinde@st.johann.tirol
Website
www.st.johann.tirol
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt St. Johann in Tirol
Mo–Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Formulare und Seiten der Gemeinde

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Heiraten · Ein Haus bauen · Nach Tirol ziehen · Aus dem Ausland nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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