Amtsnavi
DE
Projekt unterstützen

Parkberechtigung für Anrainer in St. Johann im Walde

Verkehr und Parken · Bezirk Lienz

Gemeindeamt St. Johann im WaldeSt. Johann im Walde 48, 9952 St. Johann im Waldeleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in St. Johann im Walde kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt St. Johann im Walde erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt St. Johann im Walde

Adresse
St. Johann im Walde 48, 9952 St. Johann im Walde
Telefon
+43 4872 201000
E-Mail
gemeinde@sanktjohannimwalde.at
Website
www.sanktjohannimwalde.at
Öffnungszeiten
Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu St. Johann im Walde

Stimmt etwas nicht?Fehler melden
Was ist los?
Frage stellen
Frage an Amtsnavi