Parkberechtigung für Anrainer in St. Jakob in Defereggen
Verkehr und Parken · Bezirk Lienz
Gemeindeamt St. Jakob in DefereggenUnterrotte 75, 9963 St. Jakob in Defereggenleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in St. Jakob in Defereggen kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt St. Jakob in Defereggen erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt St. Jakob in Defereggen
- Adresse
- Unterrotte 75, 9963 St. Jakob in Defereggen
- Telefon
- +43 4873 6320
- gemeinde@stjakob.at
- Website
- www.defereggental.eu/page.cfm?vpath=st-jakob
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt St. Jakob in Defereggen Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr und nach vorheriger telefonischer Anmeldung
Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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