Veranstaltung anmelden in Rum
Veranstaltungen und Vereine · Bezirk Innsbruck-Land
Marktgemeindeamt RumRathausplatz 1, 6063 Rumleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du4
- Gib Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefon und E-Mail von dir und einer allfälligen Aufsichtsperson an.
- Beschreibe Art, Ort, Zeit, Dauer und erwartete Besucherzahl der Veranstaltung.
- Füge eine Betriebsanlagenbeschreibung mit Details bei, falls eine genutzt wird.
- Reiche bemaßte Pläne für Gelände und Betriebsanlagen ein.
So läuft es ab2
- Melde die Veranstaltung schriftlich bei der Behörde an.
- Die Behörde stellt eine Bescheinigung aus, wenn die Veranstaltung nicht untersagt wird.
Laut Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 6, Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 7
Fristen3
- Melde die Veranstaltung spätestens vier Wochen vorher an.
- Für Veranstaltungen mit über 1.000 Personen gilt eine Frist von sechs Wochen.
- Für Straßenmusik reicht eine Anmeldefrist von einer Woche.
Zuständig4
- Melde deine öffentliche Veranstaltung bei der zuständigen Behörde.
- Melde deine Veranstaltung beim Bürgermeister deiner Gemeinde, in Innsbruck beim Stadtmagistrat.
- Bei Veranstaltungen in mehreren Gemeinden eines Bezirks: Bezirkshauptmannschaft.
- Bei Veranstaltungen in mehreren Bezirken: Landesregierung.
Laut Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 4, Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 25
Gut zu wissen2
- Bestimmte Veranstaltungen mit höchstens 1.000 erwarteten Besuchern und ohne besonderes Risiko musst du nicht anmelden.
- Frag bei der Behörde nach, wenn du unsicher bist, ob deine Veranstaltung angemeldet werden muss.
Kosten
Wie viel das in Rum kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Marktgemeindeamt Rum erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Marktgemeindeamt Rum
- Adresse
- Rathausplatz 1, 6063 Rum
- Telefon
- +43 512 245110
- marktgemeinde@rum.gv.at
- Website
- www.rum.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Rum Mo–Mi 7:30–12:00, 14:00–16:00 Uhr Do 7:30–12:00, 17:00–19:00 Uhr Fr 7:30–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Formulare und Seiten der Gemeinde
Gehört zu: Sich selbstständig machen · Ein Fest organisieren
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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