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Eine Zweitwohnung in Tirol in Rum

Eine Wohnung zusätzlich zum Hauptwohnsitz – anmelden und Abgaben.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Nebenwohnsitz anmelden“ · mit Rechtsgrundlage

  2. Nur wenn du sie nur für Urlaub oder Freizeit nutzt

    Amtsweg „Freizeitwohnsitz“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Rum

  3. Nur wenn sie längere Zeit leer steht

    Amtsweg „Leerstandsabgabe“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Rum

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Marktgemeindeamt Rum

Adresse
Rathausplatz 1, 6063 Rum
Telefon
+43 512 245110
E-Mail
marktgemeinde@rum.gv.at
Website
www.rum.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Rum
Mo–Mi7:30–12:00, 14:00–16:00 Uhr
Do7:30–12:00, 17:00–19:00 Uhr
Fr7:30–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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