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Zimmer an Gäste vermieten in Roppen

Gäste aufnehmen – anmelden und die Ortstaxe richtig abführen.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Privatzimmervermietung anmelden“ · Formulare der Gemeinden

  2. Amtsweg „Aufenthaltsabgabe (Ortstaxe)“ · mit Rechtsgrundlage

  3. Nur wenn es über eine Privatzimmervermietung hinausgeht

    Amtsweg „Gewerbe anmelden“ · mit Rechtsgrundlage

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Gemeindeamt Roppen

Adresse
Mairhof 33, 6426 Roppen
Telefon
+43 5417 5210
E-Mail
amtsleiter@roppen.gv.at
Website
www.roppen.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Roppen
Mo8:00–12:00 Uhr
Di8:00–12:00, 13:00–17:00 Uhr
Mi8:00–12:00 Uhr
Do8:00–12:00, 13:00–17:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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