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Eine Zweitwohnung in Tirol in Rinn

Eine Wohnung zusätzlich zum Hauptwohnsitz – anmelden und Abgaben.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Nebenwohnsitz anmelden“ · mit Rechtsgrundlage

  2. Nur wenn du sie nur für Urlaub oder Freizeit nutzt

    Amtsweg „Freizeitwohnsitz“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Rinn

  3. Nur wenn sie längere Zeit leer steht

    Amtsweg „Leerstandsabgabe“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Rinn

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Gemeindeamt Rinn

Adresse
Dorfstraße 6, 6074 Rinn
Telefon
+43 5223 78877
E-Mail
gemeinde@rinn.gv.at
Website
www.rinn.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Rinn
Mo7:30–12:00, 13:00–18:00 Uhr
Di–Fr7:30–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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