Kanalgebühr in Rinn
Abgaben und Gebühren · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt RinnDorfstraße 6, 6074 RinnKosten
Die Beträge in Rinn stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Rinn
- Adresse
- Dorfstraße 6, 6074 Rinn
- Telefon
- +43 5223 78877
- gemeinde@rinn.gv.at
- Website
- www.rinn.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Rinn Mo 7:30–12:00, 13:00–18:00 Uhr Di–Fr 7:30–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage1
- Kanalbenützungsgebührenverordnung Verordnung Rinn, kundgemacht 24.04.2026
Unterlagen und Ablauf haben wir für diesen Amtsweg noch nicht aus dem Gesetz geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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