Parkberechtigung für Anrainer in Ried im Oberinntal
Verkehr und Parken · Bezirk Landeck
Gemeindeamt Ried im OberinntalRied i.O. 98, 6531 Ried im Oberinntalleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in Ried im Oberinntal kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Ried im Oberinntal erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Ried im Oberinntal
- Adresse
- Ried i.O. 98, 6531 Ried im Oberinntal
- Telefon
- +43 5472 6403
- gemeinde@ried-oberinntal.gv.at
- Website
- www.ried-oberinntal.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Ried im Oberinntal Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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