Erschließungs- und Gehsteigbeitrag in Reutte
Bauen und Grundstück · Bezirk Reutte
Stadtgemeindeamt ReutteObermarkt 1, 6600 ReutteKosten
Die Beträge in Reutte stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Stadtgemeindeamt Reutte
- Adresse
- Obermarkt 1, 6600 Reutte
- Telefon
- +43 5672 72300
- reutte@reutte.at
- Website
- www.reutte.at
- Öffnungszeiten
- Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage1
- Verordnung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages und einer Ausgleichsabgabe Verordnung Reutte, kundgemacht 12.12.2025
Gehört zu: Ein Haus bauen
Unterlagen und Ablauf haben wir für diesen Amtsweg noch nicht aus dem Gesetz geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
„Erschließungs- und Gehsteigbeitrag“ in ganz Tirol · Alles zu Reutte
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