Leerstandsabgabe in Reith im Alpbachtal
Abgaben und Gebühren · Bezirk Kufstein
Gemeindeamt Reith im AlpbachtalDorf 1, 6235 Reith im Alpbachtalleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Du musst auf Verlangen Unterlagen für die Abgabenerklärung vorlegen.
Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 11
Fristen1
- Die Behörde setzt dir eine angemessene Frist für die Abgabenerklärung.
Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 11
Zuständig1
- Die Gemeinde ist für die Leerstandsabgabe zuständig.
Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 6
Gut zu wissen1
- Als Leerstand gilt eine Wohnung, in der sechs Monate durchgehend niemand mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 6
Kosten
- Die Leerstandsabgabe wird nach Nutzfläche und Leerstandsmonaten berechnet.
- Die Abgabe beträgt bis zu 30 % des Basismietwerts pro Quadratmeter.
Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 9
Die Beträge in Reith im Alpbachtal stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Reith im Alpbachtal
- Adresse
- Dorf 1, 6235 Reith im Alpbachtal
- Telefon
- +43 5337 62212
- gemeinde@reithia.at
- Website
- www.reithia.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Reith im Alpbachtal Mo–Do 7:30–12:00, 13:00–17:00 Uhr Fr 7:30–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage5
- Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 6 RIS
- Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 7 RIS
- Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 9 RIS
- Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 11 RIS
- Verordnung über die Erhebung einer Leerstandsabgabe Verordnung Reith im Alpbachtal, kundgemacht 11.12.2025
Gehört zu: Eine Zweitwohnung in Tirol
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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