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Leerstandsabgabe in Reith im Alpbachtal

Abgaben und Gebühren · Bezirk Kufstein

Gemeindeamt Reith im AlpbachtalDorf 1, 6235 Reith im Alpbachtalleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Du musst auf Verlangen Unterlagen für die Abgabenerklärung vorlegen.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 11

Fristen1
  • Die Behörde setzt dir eine angemessene Frist für die Abgabenerklärung.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 11

Zuständig1
  • Die Gemeinde ist für die Leerstandsabgabe zuständig.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 6

Gut zu wissen1
  • Als Leerstand gilt eine Wohnung, in der sechs Monate durchgehend niemand mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 6

Kosten
  • Die Leerstandsabgabe wird nach Nutzfläche und Leerstandsmonaten berechnet.
  • Die Abgabe beträgt bis zu 30 % des Basismietwerts pro Quadratmeter.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 9

Die Beträge in Reith im Alpbachtal stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Reith im Alpbachtal

Adresse
Dorf 1, 6235 Reith im Alpbachtal
Telefon
+43 5337 62212
E-Mail
gemeinde@reithia.at
Website
www.reithia.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Reith im Alpbachtal
Mo–Do7:30–12:00, 13:00–17:00 Uhr
Fr7:30–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage5

Gehört zu: Eine Zweitwohnung in Tirol

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Leerstandsabgabe“ in ganz Tirol · Alles zu Reith im Alpbachtal

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